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Tauglichkeitsklassen

Fliegerärztliche Untersuchungen sind, abhängig von der betreffenden Fluglizenz, in 3 Tauglichkeitsklassen unterteilt: Tauglichkeitsklasse 1: ATPL, CPL Tauglichkeitsklasse 2: Alle anderen Lizenzen incl. Ballonfahrerlizenz gewerblich.

LAPL: Leichtflugzeuge bis 2 Tonnen

Tauglichkeitsklasse 3: Flugverkehrslotsen. Diese Untersuchung führen wir ab 18.09.2018 nicht mehr durch!

Die Tauglichkeit für Flugbegleiter ist gesondert geregelt. Bitte erkundigen Sie sich telefonisch bei uns!


Gültigkeitsdauer der Tauglichkeitszeugnisse

Die Gültigkeitsdauer ist alters- und lizenzabhängig und beträgt: 1.) Bei Klasse 1: Bis zum 60. LJ. 12 Monate, danach 6 Monate. Wird gewerbsmäßiger Transport von Fluggästen mit Einmannbetrieb durchgeführt, beträgt die Tauglichkeitsdauer bis zum 40. LJ. 12 Monate, danach 6 Monate. 2.) Bei Klasse 2: Bis zum 40. LJ. 60 Monate, von 40 bis zum 50. LJ. 24 Monate, danach 12 Monate. 3.) Bei LAPL: Bis zum 40. LJ. 60 Monate, danach 24 Monate. 4.) Bei Klasse 3 (Fluglotsen):Bis 39 Jahre 2 Jahre, ab 40 Jahre 1 Jahr. 5.) Für Flugbegleiter: 5 Jahre

 

 


Was muß bei den fliegerärztlichen Untersuchungen vorgelegt werden?

Sämtliche erforderlichen Untersuchungen (mit Ausnahme der augenärztlichen  Untersuchung, soweit erforderlich, und der kardiologischen Untersuchung bei Klasse 1 - Piloten nach Erreichen des 65. Lebensjahres) müssen in der fliegerärztlichen Untersuchungsstelle, also bei uns, durchgeführt werden. Mitgebrachte Untersuchungsergebnisse (z.B. vom Hausarzt) können wir leider nicht akzeptieren!
Für alle Untersuchungen benötigen wir einen  Identifikationsnachweis, soweit Sie uns nicht persönlich bekannt sind. 
Die nach Erstuntersuchungen nach Klasse 2 bei Brillen- oder Kontaktlinsenträgern unter Umständen (falls es beim Sehtest in unserer Praxis Zweifel geben sollte) fällige augenärztliche Untersuchung bei unserem Vertragspartner (nur solche sind vom Luftfahrtbundesamt zugelassen) Dr. König in der Nachbarschaft (www.augenarzt-koenig.de ) kann zeitnah oder zumeist direkt anschließend erfolgen. Die entsprechende Organisation übernehmen wir! 

Bei jeder Verlängerungsuntersuchung sollten Sie vorlegen bzw. angeben:

1.) das vorherige Tauglichkeitszeugnis (unabdingbar für Piloten, die erstmalig zu uns kommen, außer natürlich bei Tauglichkeitserstuntersuchungen),

2.) falls Sie uns noch nicht persönlich bekannt sind, einen gültigen Ausweis

3.) Das Antragsformular bitte nicht mehr herunterladen, weil veraltet! Den Antrag füllen wir hier in der Praxis vor der Untersuchung gemeinsam aus!

Augen: Sollten Sie Refraktionsfehler (Brechungsfehler) über +3 oder -3 Diptrien haben, benötigen wir bei Verlängerungsuntersuchungen nach Tauglichkeitsklasse 1 zusätzlich ein fliegerärztliches Augenarztattest jeweils alle 24 Monate. Dieses Attest muß von einem Augenarzt stammen, mit dem von unserer Seite oder bei einem Fliegerarztwechsel von der Seite unseres Vorgängers aus ein Vertragsverhältnis bzgl. der fliegerärztlichen Untersuchungen besteht. Die Untersuchung wird im Bedarfsfall kurzfristig durch uns vermittelt und kann kurz nach unserer Untersuchung "um die Ecke" stattfinden! Von Brillen- und Kontaktlinsenträgern benötigen wir die jeweiligen Refraktionswerte der Brille oder der Kontaktlinsen. Bei Kontaktlinsen muß außerdem die Art der Linsen bei uns eingetragen werden. Lassen Sie diese Werte bei einem Optiker bzw. einem Augenarzt bestimmen!


Wo können welche Fliegeruntersuchungen durchgeführt werden?

In unserer Praxis können sämtliche Fliegeruntersuchungen durchgeführt werden außer der Erstuntersuchung  bei Fliegern der Tauglichkeitsklasse 1. 
Diese Untersuchung muß entweder im Flugmedizinischen Bereich des Luftfahrtbundesamtes (AMS) in Braunschweig oder in einem der  in Deutschland ansässigen sogenannten AMCs (Aeromedical Centers) durchgeführt werden. Die Liste der AMCs können Sie unter http://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Flugmedizin/Zentren_AMC/L5_LstFlugmedZentren.html?nn=20288 abrufen.

Die Verlängerungsuntersuchungen nach Tauglichkeitsklasse 1 können ebenso wie die Erst- und Verlängerungsuntersuchungen nach Tauglichkeitsklasse 2  in unserer Praxis durchgeführt werden, dies gilt bei Klasse 1 auch für die erste Untersuchung nach Erreichen des 65. Lebensjahres, die bisher bei einem AMC durchgeführt werden mußte. Vor dieser Untersuchung und danach alle 4 Jahre ist eine zusätzliche Untersuchung bei einem Kardiologen erforderlich, dessen Bericht sie dann bei uns vorlegen müssen! Bitte fordern Sie bei der Terminvereinbarung das für diese Untersuchung wichtige zusätzliche Formular bei uns an! Fluglotsenuntersuchungen führen wir ab sofort (18.09.2018) nicht mehr durch!



Dr. med. Michael Gerstner | Lange Strasse 17 | 76530 Baden-Baden | Tel: 07221 / 23423 | Fax: 07221 / 26522 | E-Mail