Was muß bei den fliegerärztlichen Untersuchungen vorgelegt werden?
Sämtliche erforderlichen Untersuchungen (mit Ausnahme der augenärztlichen Untersuchung, soweit erforderlich, und der kardiologischen Untersuchung bei Klasse 1 - Piloten nach Erreichen des 65. Lebensjahres) müssen in der fliegerärztlichen Untersuchungsstelle, also bei uns, durchgeführt werden. Mitgebrachte Untersuchungsergebnisse (z.B. vom Hausarzt) können wir leider nicht akzeptieren! Für alle Untersuchungen benötigen wir einen Identifikationsnachweis, soweit Sie uns nicht persönlich bekannt sind. Die nach Erstuntersuchungen nach Klasse 2 bei Brillen- oder Kontaktlinsenträgern unter Umständen (falls es beim Sehtest in unserer Praxis Zweifel geben sollte) fällige augenärztliche Untersuchung bei unserem Vertragspartner (nur solche sind vom Luftfahrtbundesamt zugelassen) Dr. König in der Nachbarschaft (www.augenarzt-koenig.de ) kann zeitnah oder zumeist direkt anschließend erfolgen. Die entsprechende Organisation übernehmen wir!
Bei jeder Verlängerungsuntersuchung sollten Sie vorlegen bzw. angeben:
1.) das vorherige Tauglichkeitszeugnis (unabdingbar für Piloten, die erstmalig zu uns kommen, außer natürlich bei Tauglichkeitserstuntersuchungen),
2.) falls Sie uns noch nicht persönlich bekannt sind, einen gültigen Ausweis
3.) Das Antragsformular bitte nicht mehr herunterladen, weil veraltet! Den Antrag füllen wir hier in der Praxis vor der Untersuchung gemeinsam aus!
Augen: Sollten Sie Refraktionsfehler (Brechungsfehler) über +3 oder -3 Diptrien haben, benötigen wir bei Verlängerungsuntersuchungen nach Tauglichkeitsklasse 1 zusätzlich ein fliegerärztliches Augenarztattest jeweils alle 24 Monate. Dieses Attest muß von einem Augenarzt stammen, mit dem von unserer Seite oder bei einem Fliegerarztwechsel von der Seite unseres Vorgängers aus ein Vertragsverhältnis bzgl. der fliegerärztlichen Untersuchungen besteht. Die Untersuchung wird im Bedarfsfall kurzfristig durch uns vermittelt und kann kurz nach unserer Untersuchung "um die Ecke" stattfinden! Von Brillen- und Kontaktlinsenträgern benötigen wir die jeweiligen Refraktionswerte der Brille oder der Kontaktlinsen. Bei Kontaktlinsen muß außerdem die Art der Linsen bei uns eingetragen werden. Lassen Sie diese Werte bei einem Optiker bzw. einem Augenarzt bestimmen!
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